Lage im Landschaftsschutzgebiet, angrenzende Biotopstrukturen und zu rodender Schutzwald

Die Baumaßnahme soll komplett im Landschaftsschutzgebiet 'Brucker Forst' umgesetzt werden.  Auf der Karte sieht man Biotopstrukturen und Schutzflächen unterschiedlicher Kategorien. Diese stellen beispielsweise für den Kiesabbau Grenzen dar - von harten Tabukriterien, Restriktionskriterien bis Beschränkungen durch Einzelkriterien - weshalb gelten diese Beschränkungen nicht auch für das aktuelle Planungsvorhaben?! (Quelle: Regionales Konzept für den Abbau quartärer Kiese, Seite 225, 226)

Die ca. 18.500 m² zu rodende Waldfläche hat offiziell eine oder mehrere folgender Schutzfunktionen:
F1 =  Schutzwald für Immissionen, Lärm und lokales Klima
F2 = Schutzwald für Lebensraum, Landschaftsbild, Genressourcen und historisch wertvollen Waldbestand
F3 = Regionaler Klimaschutzwald (siehe Vermerk in Karte).

Exemplarisch wurden in den betroffenen Waldflächen das Alter der 16 größten Eichen abgeschätzt (Faustformel: Alter = 0,8 x Umfang in 1,5 m Höhe). Eichen bieten besonders vielen Tieren einen Lebensraum - alte Eichen sind diesbezüglich von größter Bedeutung:

Eichen

Entsprechend der Frequentierung (siehe 'Lkw-Verkehr') werden der verbleibende Wald (z. T. FFH-Gebiet) und die angrenzenden Biotope an 24 Stunden beunruhigt - insbesondere in den bislang ruhigen Nachtstunden stellt dies eine massive Verschlechterung dar. Auf der das FFH-Gebiet durchschneidenden Kreisstraße ND18 wird der Lkw-Verkehr um den Faktor 60 bis 100 zunehmen (Quellen: Verkehrszahlen aus BAYSIS bzw. Angaben DHL) - wie lässt sich das mit dem Verschlechterungsverbot (Art. 6 Abs. 2 der FFH-Richtlinie) vereinbaren?  Das FFH-Gebiet ist durch die notwendige Verlängerung der Verzögerungsspur der B16 und Anpassungen der Kreisstraße zudem direkt von Flächenverlust betroffen.

Die Landwirtschaft verliert eine Anbaufläche von 11,9 Hektar - hinzu kommt ein weiterer Verlust für Ausgleichsmaßnahmen in noch unbekannter Höhe, jedoch mindestens 3,7 Hektar an wieder aufzuforstender Fläche (Aufforstung im Verhältnis 2:1 [Aussage von 1. Bürgermeister Thomas Mack])
Der Druck auf die landwirtschaftliche Fläche wird auch in Zukunft noch weiter zunehmen - konkret durch die Erweiterung der B16 und den Kiesabbau, der sich laut oben genanntem Konzept allein im Bereich zwischen Weichering und Maxweiler auf über 43 Hektar belaufen könnte.
-> Landschaftsschutzgebiete müssen ihrem Titel gerecht, Waldrodung ausgeschlossen, negative Auswirkungen auf angrenzende Lebensräume vermieden und die regionale Landwirtschaft nicht nachrangig zu anderen Branchen behandelt werden.

Flächeneinordnung

Quelle: FIS-Natur online des Landesamts für Umweltschutz
Zugrundeliegender Plan aus https://www.weichering.de/media-web/dateien/dhl/datenblatt-dhl-paketzentrum-weichering.pdf