Die Baumaßnahme soll komplett im Landschaftsschutzgebiet 'Brucker Forst' umgesetzt werden. Auf der Karte sieht man Biotopstrukturen und Schutzflächen unterschiedlicher Kategorien. Diese stellen beispielsweise für den Kiesabbau Grenzen dar - von harten Tabukriterien, Restriktionskriterien bis Beschränkungen durch Einzelkriterien - weshalb gelten diese Beschränkungen nicht auch für das aktuelle Planungsvorhaben?! (Quelle: Regionales Konzept für den Abbau quartärer Kiese, Seite 225, 226)
Die ca. 18.500 m² zu rodende Waldfläche hat offiziell eine oder mehrere folgender Schutzfunktionen:
F1 = Schutzwald für Immissionen, Lärm und lokales Klima
F2 = Schutzwald für Lebensraum, Landschaftsbild, Genressourcen und historisch wertvollen Waldbestand
F3 = Regionaler Klimaschutzwald (siehe Vermerk in Karte).
Exemplarisch wurden in den betroffenen Waldflächen das Alter der 16 größten Eichen abgeschätzt (Faustformel: Alter = 0,8 x Umfang in 1,5 m Höhe). Eichen bieten besonders vielen Tieren einen Lebensraum - alte Eichen sind diesbezüglich von größter Bedeutung:
Entsprechend der Frequentierung (siehe 'Lkw-Verkehr') werden der verbleibende Wald (z. T. FFH-Gebiet) und die angrenzenden Biotope an 24 Stunden beunruhigt - insbesondere in den bislang ruhigen Nachtstunden stellt dies eine massive Verschlechterung dar. Auf der das FFH-Gebiet durchschneidenden Kreisstraße ND18 wird der Lkw-Verkehr um den Faktor 60 bis 100 zunehmen (Quellen: Verkehrszahlen aus BAYSIS bzw. Angaben DHL) - wie lässt sich das mit dem Verschlechterungsverbot (Art. 6 Abs. 2 der FFH-Richtlinie) vereinbaren? Das FFH-Gebiet ist durch die notwendige Verlängerung der Verzögerungsspur der B16 und Anpassungen der Kreisstraße zudem direkt von Flächenverlust betroffen.
Die Landwirtschaft verliert eine Anbaufläche von 11,9 Hektar - hinzu kommt ein weiterer Verlust für Ausgleichsmaßnahmen in noch unbekannter Höhe, jedoch mindestens 3,7 Hektar an wieder aufzuforstender Fläche (Aufforstung im Verhältnis 2:1 [Aussage von 1. Bürgermeister Thomas Mack])
Der Druck auf die landwirtschaftliche Fläche wird auch in Zukunft noch weiter zunehmen - konkret durch die Erweiterung der B16 und den Kiesabbau, der sich laut oben genanntem Konzept allein im Bereich zwischen Weichering und Maxweiler auf über 43 Hektar belaufen könnte.
-> Landschaftsschutzgebiete müssen ihrem Titel gerecht, Waldrodung ausgeschlossen, negative Auswirkungen auf angrenzende Lebensräume vermieden und die regionale Landwirtschaft nicht nachrangig zu anderen Branchen behandelt werden.
Quelle: FIS-Natur online des Landesamts für Umweltschutz
Zugrundeliegender Plan aus https://www.weichering.de/media-web/dateien/dhl/datenblatt-dhl-paketzentrum-weichering.pdf